Es gibt verschiedene Wege, wie sich Ihre Gesellschaft „infizieren“ könnte:
Seitwärtsinfektion: Eine Seitwärtsinfektion liegt vor, wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit durch zusätzliche gewerbliche Einnahmen erweitert wird. Ein Beispiel wäre, wenn eine Augenarztpraxis Kontaktlinsen verkauft. Diese Nebeneinkünfte könnten die freiberufliche Struktur der gesamten Praxis gefährden.
Aufwärtsinfektion: Bei einer Aufwärtsinfektion erzielt die freiberufliche Gesellschaft Einkünfte aus Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen. Wenn die Augenarzt-GbR zum Beispiel an einer gewerblich tätigen Kontaktlinsen-KG beteiligt ist, könnte dies ebenfalls die Umqualifizierung der Einkünfte zur Folge haben.
Wird Ihre Gesellschaft von einer gewerblichen Infektion betroffen, so werden sämtliche Einkünfte, die ursprünglich als freiberuflich galten, als gewerblich eingestuft. Der Gewinn unterliegt dann der Gewerbesteuer, was zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen kann.
Bei Neumeyer & Mertens ist es unser Anliegen, Sie vor solchen steuerlichen „Infektionen“ zu schützen. Wir helfen Ihnen, Ihre Geschäftsstruktur so zu gestalten, dass gewerbliche Risiken minimiert werden. Lassen Sie uns frühzeitig die möglichen Gefahrenquellen analysieren und gemeinsam eine passende Strategie entwickeln.
Schützen Sie sich rechtzeitig: Zu Risiken und Nebenwirkungen der gewerblichen Infektion stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – wir kümmern uns um Ihre steuerliche Gesundheit!