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Ehegatten-Schaukel

Die Ehegatten-Schaukel: Ein steuerliches Modell zur Steueroptimierung

Hast du schon mal von der „Ehegatten-Schaukel“ gehört? Was zunächst wie ein Freizeitgerät für Verliebte klingt, ist tatsächlich ein cleveres Steuerparmodell für Immobilienbesitzer, die verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Es handelt sich um eine Möglichkeit, steuerliche Vorteile bei der Übertragung einer vermieteten Immobilie an den Ehe- oder Lebenspartner zu nutzen.

Wenn du und dein Partner eine Immobilie besitzt, die bereits abgeschrieben ist, könnt ihr diese nach einer Haltedauer von zehn Jahren zum Marktwert an den anderen Partner verkaufen. Durch diesen Verkauf beginnt die Abschreibung der Immobilie (AfA) erneut, was steuerlich interessant ist. Außerdem fällt bei dieser Übertragung keine Grunderwerbsteuer an, und nach zehn Jahren ist die Veräußerung steuerfrei, da die Spekulationsfrist bei privaten Verkäufen abgelaufen ist.

Das Modell funktioniert jedoch nicht nur bei Ehe- und Lebenspartnern, sondern auch bei anderen Verwandten in gerader Linie, wie Eltern und Kindern. Die Ehegatten-Schaukel ermöglicht es, eine Immobilie nach zehn Jahren wieder zurück an den ursprünglichen Besitzer zu übertragen – daher der Name „Schaukel“. So kann dieser Prozess mehrmals wiederholt werden, was langfristig interessante steuerliche Effekte mit sich bringt.

Zwar klingt die Umsetzung komplex, aber keine Sorge: Ein erfahrener Steuerberater kann dir helfen, die Details zu verstehen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Ein Berater sorgt dafür, dass der Verkauf wie bei einem fremden Dritten abgewickelt wird, damit das Finanzamt die Übertragung anerkennt.

Die Ehegatten-Schaukel ist ein Beispiel für kreative Steueroptimierung und zeigt, wie du durch gezielte Planung und professionelle Beratung das Beste aus deinen Immobilieninvestitionen herausholen kannst.

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