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Blog - Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde bis Ende 2025 verdoppelt.

Kurzarbeitergeld (KUG): Anspruch, Antrag und Verlängerung

Wann hat Ihr Unternehmen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG)?

Wenn Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder durch eine Krise bedingt weniger Arbeit zur Verfügung steht, kann Kurzarbeitergeld eine sinnvolle Maßnahme sein. Anspruch auf KUG besteht, wenn:

  • Eine vorübergehende Arbeitszeitreduzierung mit Entgeltausfall vereinbart wurde,

  • Der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,

  • Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts verliert.

Grundsätzlich beträgt das Kurzarbeitergeld 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts, für Arbeitnehmer mit Kindern 67 %.

Wie funktioniert der Antrag auf KUG?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Kurzarbeit so schnell wie möglich zu beenden oder zu reduzieren. Falls dies nicht möglich ist, können Sie eine Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. In dieser Anzeige müssen Sie begründen, warum die Verlängerung nötig ist und der Arbeitsausfall weiterhin vorübergehend bleibt.

Kurzarbeit anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen

Der Antrag auf KUG läuft in mehreren Schritten:

  1. Arbeitsausfall melden: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit per Formular anzeigen und begründen.

  2. Antrag stellen: Erst nach der Anzeige kann der eigentliche Antrag auf KUG eingereicht werden.

  3. Lohnfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt den Mitarbeitern das Entgelt für geleistete Stunden sowie das KUG für die Ausfallstunden. Die Arbeitsagentur erstattet das KUG an das Unternehmen.

Achtung: Befristung des Kurzarbeitergeldes

Falls der Arbeitsausfall erst 2025 eintritt, endet der Bezugszeitraum regulär nach 12 Monaten. Eine Verlängerung ist dann nicht möglich!

Sonderregelungen und Verlängerung bis Ende 2025

Sonderregelungen gelten für:

  • Auszubildende,

  • Arbeitnehmer in Weiterbildungsmaßnahmen,

  • Arbeitnehmer mit Anspruch auf Übergangsgeld,

  • Arbeitnehmer mit ruhendem Arbeitsverhältnis,

  • Heimarbeiter.

Neu: Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde bis Ende 2025 verdoppelt! Falls Ihr Unternehmen sich in einer langwierigen Engpass-Situation befindet, kann die Verlängerung der Kurzarbeit eine erhebliche Entlastung bieten.

Benötigen Sie Unterstützung beim Antrag?

Kurzarbeitergeld kann komplex sein, besonders wenn es um Verlängerungen oder Sonderregelungen geht. Die Neumeyer & Mertens Steuerberatungsgesellschaft hilft Ihnen dabei, alle erforderlichen Schritte korrekt durchzuführen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung!

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